(Twardosz/Schratter, SWK 1/2013, S. 35)
Mit dem AbgÄG 2012 wurde die Strafdrohung für die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr verdoppelt. Grund sei ein Sanktionsgefälle im Verhältnis zu D. Aufgrund der hohen
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(Twardosz/Schratter, SWK 1/2013, S. 35)
Mit dem AbgÄG 2012 wurde die Strafdrohung für die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr verdoppelt. Grund sei ein Sanktionsgefälle im Verhältnis zu D. Aufgrund der hohen
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