Am 27. Februar 2013 wurde die EStG-Novelle zur Ausweitung der Pendlerförderung im Plenum des Nationalrates mit Stimmenmehrheit beschlossen. Im Finanzausschuss und in zweiter Lesung wurden zuvor einige Klarstellungen beim Pendlerpauschale getroffen, etwa für den Fall, dass mehrere Wohnsitze bzw mehrere Arbeitsstätten vorliegen, eine Erweiterung jenes Personenkreises vorgesehen, dem der erhöhte Steuerfreibetrag für Nachtarbeiter zugutekommt, und der Wegfall des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags bei Monatsbruttopensionen zwischen 1.750 € und 2.200 € abgefedert. Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage aus ÖStZ 2012/1078 sind folgende inhaltliche Abänderungen (fett gedruckt) hervorzuheben: