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Zusammenlegung und Trennung von Gemeinden und anderen Körperschaften öffentlichen Rechts

Steuerrecht aktuellDr. Karl-Werner FellnerÖStZ 2013/137ÖStZ 2013, 85 Heft 4 v. 22.2.2013

In einzelnen Bundesländern ist beabsichtigt, in mehr oder minder großem Umfang Gemeinden zusammenzulegen. Andrerseits wird insbesondere in der Erzdiözese Wien eine Neuordnung der seit Kaiser Josef II. bestehenden Struktur der Pfarrgemeinden diskutiert.11Vgl zB Pöttinger, Sogar die Kirche legt Gemeinden zusammen, wirtschaftblatt 13. 2. 2013 (Interview). Solche Strukturmaßnahmen führen zu Folgerungen insbesondere im Bereich der Gebühren und der Grunderwerbsteuer.

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