Die Problematik des Übergangs von Verlustvorträgen bei Umgründungen hat in der Praxis besondere Bedeutung, da die optimale Verlustverwertung häufig eine entscheidende Rolle bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spielt.1 Vermehrt werden dabei auch Umgründungen innerhalb der Unternehmensgruppe vorgenommen. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, wie mit Verlusten umzugehen ist, die zwar auf Ebene der Gruppenmitglieder erwirtschaftet wurden, jedoch im Rahmen der steuerlichen Ergebniszurechnung zum Gruppenträger "hochgeschleust" wurden. Diese Frage wird im vorliegenden Beitrag unter besonderem Fokus auf die so genannte "gruppenbezogene Betrachtungsweise" analysiert, welche erstmals von Mayr ausführlich erläutert wurde2 und schließlich im November 2011 Eingang in die UmgrStR gefunden hat.3