(Gurtner/Pichler, SWK 36/2012, S. 1541)
Ab 1. 1. 2013 komme es bei der Leistungserbringung zwischen verbundenen Personen zu einer Anpassung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn das vereinbarte Entgelt nicht ein fremdübliches Ausmaß ("Normalwert") erreicht. Die Autoren stellen die Voraussetzungen für die Anwendung des "Normalwerts" und die daran anschließenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen dar.