(Kotschnigg, SWK 34/2012, S. 1494)
Der EuGH habe sich mit diesem Thema erst jüngst beschäftigt und ergänzende und praxisrelevante Aussagen getroffen. Demnach sei die UID ein formelles, kein materielles Erfordernis der Steuerbefreiung. Zudem berühre die rückwirkende Löschung der UID des Erwerbers die Steuerbefreiung nicht. Kotschnigg bespricht das Urteil des EuGH 6. 9. 2012, Rs C-273/11 .