Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste sind bei Beteiligungen an Gruppenmitgliedern steuerlich nicht abzugsfähig. Ob dieses Abzugsverbot auch für Liquidationsverluste gilt, beantwortet dieser Beitrag.
Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste sind bei Beteiligungen an Gruppenmitgliedern steuerlich nicht abzugsfähig. Ob dieses Abzugsverbot auch für Liquidationsverluste gilt, beantwortet dieser Beitrag.