Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 kommt es zu einer Änderung im Versicherungssteuergesetz bzw im Kraftfahrzeugsteuergesetz betreffend der Bemessungsgrundlage von Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeugen. Im Zusammenhang damit wird die Vorgehensweise für die bisher in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte festgehalten.