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Buchführung, statistische Auffälligkeiten zur Versagung der Ordnungsmäßigkeit nicht ausreichend

JudikaturÖStZ 2013/1069ÖStZ 2013, 587 Heft 24 v. 20.12.2013

BAO: §§ 131, 163 und 184

VwGH 18. 9. 2013, 2009/13/0146

Aus dem Fehlen von Unterschriften oder Paraphen auf den Kassastreifen kann noch kein Verstoß gegen die Aufzeichnungsvorschriften des § 131 BAO abgeleitet werden, um die Vermutung ordnungsgemäßer Buchführung nach § 163 BAO in Zweifel zu ziehen.

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