KStG: § 10 Abs 3 Z 1 und 3 (§ 26a Abs 16)
VwGH 19. 9. 2013, 2012/15/0217
Zur Rechtzeitigkeit einer Option zugunsten der Steuerwirksamkeit von Substanzgewinnen und -verlusten aus internationalen Schachtelbeteiligungen nach § 10 Abs 3 Z 1 bzw § 26a Abs 16 KStG hat der VwGH im Erk vom 25. 7. 2013, 2012/15/0001, ausgesprochen, dass diese bis zur erstmaligen Einbringung der Körperschaftsteuererklärung auszuüben ist. Diese Optionserklärung ist nach § 10 Abs 3 Z 3 KStG unwiderruflich, wobei der VfGH dagegen vorgetragene verfassungsrechtliche Bedenken im Ablehnungsbeschluss zur vorliegenden Beschwerde vom 21. 9. 2012, B 655/12, nicht geteilt hat (bereits vorgenommene Teilwertabschreibungen waren im Beschwerdefall gem § 26a Abs 16 Z 3 EStG nachzuversteuern).