(Jann/Rittsteuer, taxlex 10/2013, S. 358)
Der UFS hat mit Entscheidung vom 25. 4. 2013 entgegen der bisherigen Rechtsansicht der Finanzverwaltung die Meinung der Literatur bestätigt, wonach die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft nicht zur Beendigung der Unternehmensgruppe führt. Die Autoren analysieren diese Entscheidung.