An die Finanzämter werden vermehrt Anfragen von Steuerpflichtigen betreffend eine mögliche Rückerstattung der in der Schweiz einbehaltenen Abgeltungsbeträge herangetragen. Es wird dabei geltend gemacht, dass die Abgeltungsbeträge in der Schweiz in manchen Fällen auch ohne Information des Bankkunden einbehalten wurde, obwohl sämtliche Einkünfte bereits in Österreich deklariert bzw der Besteuerung in Österreich unterworfen wurden oder der hinterzogene bzw verkürzte Betrag nur geringfügig sei.