In Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51), siehe ÖStZ 2012/461 und ÖStZ 2013/1, wurde das Rechtsmittelverfahren in der BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen.
Wesentliche Änderungen sind