Um den Anfall der Grunderwerbsteuer im Konzern zu vermeiden werden häufig sog Zwerganteile an einzelnen grundstücksbesitzenden Konzerngesellschaften von verschiedenen Rechtsträgern gehalten. Dies verhindert die Vereinigung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gem den in § 1 Abs 3 GrEStG genannten Tatbeständen.1 Derartige Konstruktionen führen jedoch zu komplexen Fragen, wenn in weiterer Folge Strukturveränderungen im Konzern vorgenommen werden sollen. Dieser Beitrag soll die Auslegung des Begriffs der "Vereinigung" aller Anteile durch Verschmelzungen analysieren, wobei als Ausgangspunkte ein Erlass des BMF sowie eine darauf gestützte Entscheidung des UFS dienen. Diese werden kritisch beleuchtet um herauszuarbeiten, welche grunderwerbsteuerlichen Rechtsfolgen Umgründungen im Konzern auslösen können.