Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen möchte der VwGH vom EuGH im Wesentlichen wissen, ob es sich mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbaren lässt, wenn die Befreiung der eigennützigen Privatstiftung von der Zwischen-Körperschaftsteuer für Kapitalerträge daran gebunden ist, dass in der Folge die KESt-Besteuerung der Zuwendungen der Privatstiftung an ausländische Begünstigte bei diesen nicht wegen eines DBA zu unterlassen oder rückgängig zu machen ist, oder ob die Zwischenbesteuerung der Privatstiftung auch in solchen Konstellationen unterbleiben oder gutgeschrieben werden muss: