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Abgabenhinterziehung - Allgemeindelikt oder Sonderdelikt?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/1002ÖStZ 2013, 561 Heft 23 v. 10.12.2013

(Schmoller, SWK 28/2013, S. 1250)

Entgegen der Stellungnahme von Seiler sei die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG in Übereinstimmung mit Leitner/Toifl/Brandl und Leitner/Plückhahn als Sonderdelikt zu klassifizieren. Täter könne nur eine Person sein, die eine spezifisch abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht treffe, welche gesetzlich auferlegt oder vertretungsweise (einvernehmlich) übernommen wurde.

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