(Ludwig, FJ 9/2013, S. 271)
Die unbeschränkte Steuerpflicht beruht in Ö auf zwei grundlegenden Tatbeständen - auf dem Vorliegen eines Wohnsitzes sowie auf der Verwirklichung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Ö. Im Beitrag werden grundlegende Voraussetzungen über die Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Ö dargestellt, wobei das Augenmerk vornehmlich auf natürliche Personen gerichtet wird.