(Beiser, SWK 25/2013, S. 1101)
Werden Grundstücke aus einem Unternehmen veräußert, stelle sich die Frage, wie die Umsatzsteuer (im Fall einer Option zur Umsatzsteuerpflicht) oder berichtigte Vorsteuern (im Fall einer umsatzsteuerfreien Veräußerung) zu behandeln seien.