Mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (USt-BetrugsV) wird in weiteren Bereichen, die auf EU-Ebene als bekannt bzw potenziell betrugsanfällig klassifiziert werden, das Reverse-Charge-System (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ab 2014 eingeführt.
Folgende Umsatzgruppen werden durch die Verordnung vom Übergang der Steuerschuld erfasst: