Nach Meinung des UFS sind die bei Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug anfallenden Parkgebühren in Wien - auch nach der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und der Anhebung der Parkometerabgabe seit dem VwGH-Erkenntnis vom 11. 8. 1994, 94/12/0115 - (weiterhin) mit dem steuerfrei ausbezahlten Kilometergeld pauschal abgegolten. Sofern der Arbeitgeber dem Dienstnehmer zusätzlich die Parkgebühren vergütet, indem er für Dienstfahrten die Parkscheine (bzw bei pauschaler Entrichtung der Parkometerabgabe die Pauschalierungsbescheinigung) kostenlos zur Verfügung stellt, darf er diesen Vorteil daher nicht nach § 26 Z 4 lit a EStG steuerfrei belassen.