UmgrStG § 9 Abs 6
VwGH 25. 7. 2013, 2012/15/0004
Die Ausschüttungsfiktion im Rahmen von Umwandlungen an den Rechtsnachfolger nach § 9 Abs 6 UmgrStG setzt nicht im handelsrechtlichen/unternehmensrechtlichen Jahresabschluss als Bilanzgewinn oder Gewinnrücklage ausgewiesene Gewinne voraus. Es wird der Systematik der Einmalbesteuerung (Körperschaftsteuer plus Kapitalertragsteuer) gerecht, wenn das Eigenkapital der umgewandelten Gesellschaft, soweit es den Evidenzkontostand iS d § 4 Abs 12 EStG dieser Gesellschaft übersteigt, als fiktive Ausschüttung erfasst wird.