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Umwandlung, Kapitalrücklagen, Ausschüttungen, fiktive

JudikaturÖStZ 2013/879ÖStZ 2013, 482 Heft 20 v. 28.10.2013

UmgrStG § 9 Abs 6

VwGH 25. 7. 2013, 2012/15/0004

Die Ausschüttungsfiktion im Rahmen von Umwandlungen an den Rechtsnachfolger nach § 9 Abs 6 UmgrStG setzt nicht im handelsrechtlichen/unternehmensrechtlichen Jahresabschluss als Bilanzgewinn oder Gewinnrücklage ausgewiesene Gewinne voraus. Es wird der Systematik der Einmalbesteuerung (Körperschaftsteuer plus Kapitalertragsteuer) gerecht, wenn das Eigenkapital der umgewandelten Gesellschaft, soweit es den Evidenzkontostand iS d § 4 Abs 12 EStG dieser Gesellschaft übersteigt, als fiktive Ausschüttung erfasst wird.

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