Gehen Rechtsmittel ins Leere, weil die im Rechtszug bekämpften Bescheide als Nichtbescheide erklärt werden, stellt sich die Frage, wie die Effizienz des Rechtsschutzes im Sinn des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten ist.
Gehen Rechtsmittel ins Leere, weil die im Rechtszug bekämpften Bescheide als Nichtbescheide erklärt werden, stellt sich die Frage, wie die Effizienz des Rechtsschutzes im Sinn des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten ist.