(Pöschl/Unterrieder, ecolex 11/2012, S. 999)
Ziel der Novelle, mit der die LeiharbeitsRL umgesetzt werden soll, ist die weitgehende Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte mit der Stammbelegschaft des Beschäftigers. Beim Entgelt werde es aber weiterhin keine allgemeine Gleichstellung geben.