§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz UStG idF des AbgÄG 2012 bildet gemeinsam mit der E-Rechnung-UStV die rechtliche Grundlage für die Ausstellung elektronischer Rechnungen. Bisher waren in dieser Verordnung hohe technische Anforderungen für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen vorgesehen. Durch die Neuregelung werden die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für Umsatzsteuerzwecke deutlich reduziert. Im Ergebnis können für Umsätze ab 1. 1. 2013 auch elektronische Rechnungen, die zB per E-Mail, als E-Mail-Anhang oder Web-Download, in einem elektronischen Format (zB als PDF- oder Textdatei) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur iSd Signaturgesetzes bedürfte.