(Marchgraber, UFSjournal 7-8/2013, S. 281)
Die Rechtskontrolle des abgabenbehördlichen Handelns werde mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf neue Beine gestellt. Die gesetzlichen Regelungen der Bindungswirkung im fortgesetzten Abgabenverfahren wurden erst an die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst. Es stelle sich die Frage, ob damit auch inhaltliche Änderungen einhergehen.