(Grois, AnwBl 7-8/2013, S. 426)
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit bundesverfassungsgesetzlich umgesetzt und das verwaltungsrechtliche Rechtsschutzsystem strukturell geändert. Die Autorin legt die Eckpunkte dieser Änderungen, welche im Wesentlichen mit 1. 1. 2014 wirksam werden, dar.