Der Werdungsprozess und die Intentionen der Kassenrichtlinie 2012 wurden in ÖStZ 2013/751 dargestellt. Die österreichische Finanzverwaltung hat die in der BAO bestehenden administrativen Maßnahmen im Kassenbereich zum wirksamen Vollzug der Kassenrichtlinie in der Praxis neu ausgerichtet. In diesem Beitrag wird der Gesamtkomplex als redundantes Ermittlungsnetz dargestellt. Dabei werden neben dem Gesamtüberblick insbesondere die bisher noch nicht in voller Breitenwirkung angewandten Teilbereiche des verdeckten Augenscheins, der Present Observation, der Kassennachschau der Finanzpolizei, der Kassenprüfung der Betriebsprüfung sowie der standardisierten Risikoprüfung (SRP) beleuchtet.