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Sachbezug, Parkplätze am Firmengelände, Dienstfahrzeug

JudikaturÖStZ 2013/786ÖStZ 2013, 422 Heft 18 v. 25.9.2013

EStG: § 15 Abs 1 und 2

VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0157

Ein Sachbezugswert nach § 15 EStG iVm § 4a Abs 1 und 2 der Sachbezugswerteverordnung BGBl II 2001/416 ist anzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, das von ihm für (der Privatsphäre zuzurechnende) Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Kfz während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Daran ändert es auch nichts, wenn ein (paralleles) betriebliches Interesse des Arbeitgebers darin besteht, dass die auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuge (etwa wegen der Verfügbarkeit für berufliche Fahrten) auf dem Betriebsparkplatz abgestellt werden. Der Verordnungsgeber ist offenkundig davon ausgegangen, dass ein mit einem Pkw täglich einpendelnder Arbeitnehmer im Falle der Nutzung eines eigenen Pkw für diesen ebenfalls Abstellkosten zu tragen hätte, wenn sich sein Arbeitsplatz im Bereich einer Parkraumbewirtschaftung befindet (zur Bedeutung eines Sachbezugwerts iSd § 15 EStG vgl VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078).

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