Nachdem der EuGH die Unternehmereigenschaft beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines privaten Wohnhauses im Falle eines "Volleinspeisers" (wobei der im eigenen Haushalt benötigte Strom wieder zurückgekauft wird) festgestellt hat, hatte der VwGH im fortgesetzten Verfahren nun über den vollen Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 UStG für die Errichtung der Anlage zu entscheiden und diesen in Abweisung der Amtsbeschwerde zuerkannt: