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Wann gilt ein über FinanzOnline gestellter Antrag als eingebracht?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/728ÖStZ 2013, 396 Heft 17 v. 5.9.2013

(Knechtl, taxlex 7/2013, S. 260)

Die elektronische Kommunikation ermögliche ein rasches und unkompliziertes Erstellen von Anbringen. Aus dem E-Mail-Verkehr sei man gewohnt, dass die Nachricht den Empfänger innerhalb von wenigen Sekunden erreicht. Manche (FinanzOnline-)Sendungen sind aber länger unterwegs, was bei nächtlichen Anbringen zur Frage führe, ob sie noch rechtzeitig gestellt wurden.

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