(Holoubek/Fuchs, ecolex 7/2013, S. 598)
Auch dem VfGH wird im System des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes in mehrfacher Hinsicht eine Neupositionierung zuteil. Im Kern sei es dabei vor allem der Wechsel des Kontrollgegenstands, in dem sich diese Verschiebungen in der Architektur der Verwaltungskontrolle manifestieren und der inhaltliche Änderungen und formale Anpassungen im Verfahrensrecht erforderlich mache.