(Loidl/Moshammer/Rosenberger, SWK 20-21/2013, S. 931)
Insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten bedienen sich Regierungen häufig staatlicher Beihilfen, um Unternehmen zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Auch abseits von Krisensituationen stellen staatliche Beihilfen ein gängiges Mittel zur öffentlichen Regulierung dar. Das Verbot staatlicher Beihilfen ist ein Teil des EU-Regelungsregimes zum Wettbewerbsrecht.