Im Falle eines Bahnbediensteten, der für den gesamten Arbeitsweg seinen Pkw verwendet und die verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch nimmt, obwohl ihm die Benützung der ÖBB in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre, ist strittig, ob das "kleine" Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke oder hingegen das "große" Pendlerpauschale nur für die Teilstrecke Wohnung - Bahnhof zu berücksichtigen ist.