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Vorsteuerabzug, Gebäude (außerbetriebliches Vermögen), Privatnutzung, untergeordnete

JudikaturÖStZ 2013/692ÖStZ 2013, 379 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a

VwGH 22. 5. 2013, 2010/13/00067

Der VwGH hat im Erk vom 19. 3. 2013, 2010/15/0085, entschieden, dass für den Fall einer untergeordneten Privatnutzung (bis zu ca 20 %) eines nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zur Gänze dem Betriebsvermögen zuzurechnenden Gebäudes unter Bedachtnahme auf Art 17 Abs 6 Unterabs 2 der 6. EG-RL der Vorsteuerabzug für das Gesamtgebäude - ausnahmsweise - auch im Geltungsbereich des UStG 1994 zusteht.

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