UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a
VwGH 22. 5. 2013, 2010/13/00067
Der VwGH hat im Erk vom 19. 3. 2013, 2010/15/0085, entschieden, dass für den Fall einer untergeordneten Privatnutzung (bis zu ca 20 %) eines nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zur Gänze dem Betriebsvermögen zuzurechnenden Gebäudes unter Bedachtnahme auf Art 17 Abs 6 Unterabs 2 der 6. EG-RL der Vorsteuerabzug für das Gesamtgebäude - ausnahmsweise - auch im Geltungsbereich des UStG 1994 zusteht.

