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Grundstücksveräußerungen im außerbetrieblichen Bereich ab 1.4.2012 im Überblick

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2013/587ÖStZ 2013, 368 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Fuchs, AFS 3/2013, S. 82)

Seit 1. 4. 2012 werden Gewinne/Überschüsse aus der Veräußerung von Grundstücken - unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer - ertragsteuerlich stets erfasst, sofern nicht eine Befreiungsbestimmung anwendbar ist.

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