EStG 1988: § 2 Abs 2 (Liebhaberei-VO)
VwGH 20. 3. 2013, 2009/13/0058
Im Fall einer planmäßig vorübergehenden Vermietung durch eine Miteigentümergemeinschaft im Zeitraum zwischen dem Abschluss der Sanierungsarbeiten am Gebäude und der von vornherein angestrebten Begründung von Wohnungseigentum ist zur Prüfung der Frage, ob innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren ein Gesamteinnahmenüberschuss erzielbar und damit das Vorliegen von Liebhaberei iS der LVO zu verneinen ist, die Begründung des Wohnungseigentums mit nachfolgender Einzelvermietung nicht als eine Änderung der Bewirtschaftung anzusehen. Die - wenn auch anders organisierte - Fortführung der Vermietung durch dieselben Personen führt damit nicht zur Verneinung der Relevanz auch die Weiterführung einschließender Prognoserechnungen.