(Niedermoser, JEV 1/2013, S. 6)
Mit 1. 1. 2013 trat die Grundbuchsgebührennovelle in Kraft, die Änderungen der Bemessungsgrundlage der Grundbuchseintragungsgebühr mit sich gebracht hat. Zudem wurde Ende November 2012 die Bemessung der GrESt vom Einheitswert als verfassungswidrig aufgehoben. Der Autor stellt die Historie, die geltende Rechtslage sowie offene Fragen dar.