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Rechnungslegungspflicht, Aufgabegewinn und Verlustabzug nach Konkurseröffnung über eine KG

BetriebsprüfungRobert Gebetsroither, BAÖStZ 2013/430ÖStZ 2013, 242 Heft 10 v. 22.5.2013

Im Konkursfall treffen vielseitige Interessen aufeinander: Gläubigerschutz, Masseerhaltung, Gläubigerbefriedigung, Verlustvortragsrecht, Besteuerung. Einerseits soll die Verfahrensabwicklung einfach und zweckmäßig sein, andererseits gelten umfangreiche und anspruchsvolle Regelungen. Wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht mehr berechenbar sind, kann ein Lösungsweg in einer Verständigung über eine Schätzung liegen. Besondere Beachtung verdienen dabei der Veräußerungsgewinn und der Verlustabzug.

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