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Fehlerberichtigung bei der Einkünfteermittlung neu geregelt

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2013/410ÖStZ 2013, 238 Heft 10 v. 22.5.2013

(Knechtl, SWK 8/2013, S. 430)

Mit dem AbgÄG 2012 wurden die Bilanzänderung und die Bilanzberichtigung neu geregelt. Fehler, die ihre Wurzel in verjährten Zeiträumen haben und deren Folgewirkungen in noch nicht verjährte Veranlagungszeiträume hineinreichen, könnten nun steuerwirksam korrigiert werden. Dies gelte auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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