(Knechtl, SWK 8/2013, S. 430)
Mit dem AbgÄG 2012 wurden die Bilanzänderung und die Bilanzberichtigung neu geregelt. Fehler, die ihre Wurzel in verjährten Zeiträumen haben und deren Folgewirkungen in noch nicht verjährte Veranlagungszeiträume hineinreichen, könnten nun steuerwirksam korrigiert werden. Dies gelte auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.