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UFS: "Pauschale Einzelrückstellungen"?

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2013/411ÖStZ 2013, 238 Heft 10 v. 22.5.2013

(Doralt, RdW 2013/173, S. 171)

Pauschalrückstellungen sind in der Steuerbilanz nicht zulässig. Dennoch hat der UFS bei einem Einzelunternehmer, der aus seiner langjährigen Erfahrung heraus bei bestimmten Aufträgen jeweils 10 % der Auftragssumme als künftigen Aufwand angenommen hat, eine entsprechende Rückstellung zugelassen.

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