(Varro, RdW 2013/174, S. 172)
Der VwGH hat Spielprämien und Punkteprämien eines Profisportlers (Fußballers) als "sonstige Bezüge" iSd § 67 Abs 1 EStG qualifiziert. Das sei jedoch dann zu hinterfragen, wenn die Spielprämien und Punkteprämien laufend ausgezahlt werden. Andernfalls bestünde die normale Arbeit eines Profisportlers darin, nicht an Spielen teilzunehmen (Spielprämie) und zu verlieren (Punkteprämie).