(Atzmüller, RdW 2013/172, S. 169)
Die GaststättenpauschalierungsVO BGBl II 1999/227 wurde vom VfGH als gleichheitswidrig aufgehoben. Sie ist letztmalig für die Veranlagung 2012 anzuwenden. An ihre Stelle tritt ab der Veranlagung 2013 die GastgewerbepauschalierungsVO BGBl II 2012/488. Mit ihr soll eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Neuregelung umgesetzt werden. Atzmüller stellt den Inhalt dieser neuen Verordnung vor.