Die im Jahr 2001 erstmals verlautbarten Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR 2001) wurden in den Jahren 2004, 2006 und zuletzt 2010 gewartet. Die in den letzten Jahren rasant fortschreitende, durch gesetzliche Änderungen, aber insbesondere durch nationale und europäische Judikatur bedingte Entwicklung des Körperschaftsteuerrechts wurde nunmehr von der Finanzverwaltung zum Anlass genommen, die KStR umfassend zu überarbeiten. Am 13. März 2013 wurden die KStR unter Beifügung der Jahreszahl 2013 neu verlautbart. Neben der grundlegenden Überarbeitung und inhaltlichen Aktualisierung wurde auch die bisherige Gliederung der Richtlinien geändert und an den Aufbau des KStG angeglichen. Im Folgenden werden einige der überarbeiteten Themenbereiche im Überblick dargestellt.