EStG 1988: § 18 Abs 7
VwGH 24. 11. 2011, 2008/15/0298
Nach § 18 Abs 7 EStG in der Stammfassung waren Anlaufverluste, "das sind Verluste, die in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung eines Betriebs entstehen", bei StPfl, die den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, als Sonderausgaben nach § 18 Abs 6 EStG zu berücksichtigen.