(Dam-Ratzesberger, RWZ 2012/16, S. 48)
Mit dem neuen Beherrschungsmodell des IFRS 10 könnten sich im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen durchaus Änderungen im Konsolidierungskreis ergeben. Die Beurteilung werde in Zukunft wesentlich komplexer und aufwendiger, da mehrere neue, zum Teil ermessensbehaftete, Kriterien und Aspekte untersucht und beurteilt werden müssten.