(Baumüller, RWZ 2012/15, S. 43)
Das österreichische VerG sehe für Vereine grundsätzlich wenige Vorgaben hinsichtlich der Rechnungslegung vor. Dies könne gerade bei großen Vereinen mit komplexeren Strukturen und umfassenden wirtschaftlichen Aktivitäten zu Informationsdefiziten führen. Daher sei zumindest für diese Vereine eine Regelung hinsichtlich der Konzernrechnungslegung wünschenswert.