(Labner, taxlex 2/2012, S. 50)
Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen bzw beruflichen Veranlassung (sog gemischte Aufwendungen) unterliegen einem Aufteilungsverbot und sind nicht abzugsfähig. Bei Reisen hat der VwGH die Aufteilung der Kosten unter der Voraussetzung zugelassen, dass die Reise einerseits durch die Einkünfteerzielung und andererseits privat veranlasste Zeitanteile enthält und diese voneinander abgrenzbar sind.