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Häusliche Computer als Arbeitsmittel: BFH für hälftige Aufteilung der Aufwendungen

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2012/333ÖStZ 2012, 236 Heft 9 v. 2.5.2012

(Hörtnagl-Seidner, RdW 2012/128, S. 112)

Aufwendungen für in der Privatwohnung verwendete Computer unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Solche Aufwendungen sind im Ausmaß ihrer betrieblichen/beruflichen Nutzung abzugsfähig. Aus Vereinfachungsgründen entscheidet sich der BFH in solchen Fällen typisierend für eine hälftige Aufteilung der Kosten.

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