(Rohn, SWK 6/2012, S. 322)
Das mit dem BBG 2011 grundlegend neu gestaltete System der Besteuerung realisierter Wertänderungen des Kapitalvermögens tritt mit 1. 4. 2012 in Kraft. Das zeitlich verschobene Inkrafttreten ermögliche Steueroptimierungsüberlegungen, bei welchen nicht nur die unterschiedlichen Steuersätze, sondern auch die Unterschiede bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen seien.