Die ordnungsgemäße Besteuerung von in der Schweiz veranlagtem Vermögen und erzielten Kapitaleinkünften österreichischer Steuerpflichtiger ist derzeit aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht oder nur sehr schwer möglich. Daher wurde zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt ausverhandelt. Das am 13. 4. 2012 in Bern unterzeichnete Steuerabkommen wurde am 17. 4. 2012 im Ministerrat beschlossen und bedarf noch der Genehmigung des Nationalrats und der Zustimmung des Bundesrats.